FKK mit Handicap

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
     Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
     seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf
     wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Einleitung
zum Thema mit Tipps

Stefan
berichtet über seine
negativen Erfahrungen
beim FKK.
Will Golden
Mit einer schweren Form
des testikulären
Regressionssyndromes
im Naturismus

Ingeborg
erzählt von ihrer Mastektomie
und dem neuen Leben in der
Freikörperkultur
Ralf
und sein Reisebericht
zum FKK-Camping
Naturist Istra in Funtana

   

Nude & Natural
Ein Heft mit Schwerpunkt:
behinderte Nudisten

    Links
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